„Phantom“ aus Wels: Glücksspiel-Bande soll Gutachter geschmiert haben

Das Magazin Profil berichtete kürzlich über Ermittlungen gegen „Kajot“, eine mutmaßlich kriminelle Glücksspiel-Gruppierung.
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Zusammengefasst sind das die wesentlichen Aspekte:
Hintergründe und Vorwürfe
Die „Kajot“-Gruppe soll über Jahrzehnte illegales Glücksspiel betrieben und dabei Millionengewinne erzielt haben. Die Behörden stufen die Gruppe als kriminelle Organisation ein, die durch Korruption, Einschüchterung und juristische Manöver Beamte und Justizsysteme zu beeinflussen versuchte.
Die Methoden der Gruppe
Behördenmanipulation – Die Bande ging gezielt gegen Beamte vor, die ihre Aktivitäten unterbinden wollten. So wurde etwa ein führender Finanzpolizist, Christian W., durch juristische Schachzüge und Verleumdungen massiv unter Druck gesetzt.
Selbstanzeigen – Um strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden, reichte die Gruppe detaillierte Selbstanzeigen ein, deklarierte ihre Erlöse und zahlte Steuern, um Finanzstrafverfahren zu umgehen.
Gefälschte Gutachten – In einigen Fällen sollen Gutachter bestochen worden sein, um Automaten fälschlicherweise als Geschicklichkeitsspiele einzustufen.
Einschüchterung von Beamten
Finanzpolizist Christian W. war Ziel eines Angriffsversuchs durch die Beantragung einer Besachwaltung. Die Gruppierung argumentierte, W. sei psychisch nicht in der Lage, seine Amtshandlungen rechtlich korrekt durchzuführen.
Obwohl die Vorwürfe gegen ihn eingestellt wurden, führten solche Manöver zu erheblichen Ressourcenbindungen und einem Klima der Einschüchterung.
Juristische Winkelzüge
Die Gruppierung nutzte juristische Lücken und teils mutmaßlich gekaufte Gerichtsgutachten, um ihre Automaten als legal zu deklarieren.
Gleichzeitig blieben verhängte Verwaltungsstrafen oft wirkungslos, da sie nicht bezahlt oder durch Mitglieder der Organisation im Gefängnis „abgesessen“ wurden.
Das Verfahren zieht sich seit 2021 hin, da umfangreiche Daten ausgewertet und finanzielle Verflechtungen untersucht werden.
Die WKStA prüft insbesondere, ob die Bande ihre Erlöse vor einem möglichen Konkurs beiseiteschaffen konnte.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, wie schwierig es ist, gut organisierte kriminelle Strukturen zu bekämpfen, die auf juristische Raffinesse und Einschüchterung setzen. Dennoch zeigen die umfangreichen Ermittlungen und Fortschritte, dass solche Netzwerke nicht unbehelligt bleiben.
Für die Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.