Wie der Standard kürzlich berichtete, leitete die EU-Kommission Ende Juni ein sog. Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein.
Hintergrund
Malta hat im Juni 2023 mit der „Bill 55“ geregelt, dass maltesische Gerichte ausländische Urteile gegen in Malta lizenzierte Glücksspielanbieter nicht vollstrecken müssen, wenn diese Anbieter nach maltesischem Recht legal agieren. Betroffen sind insbesondere Rückforderungsansprüche aus Deutschland und Österreich – viele Spieler hatten ihre Verluste vor heimischen Gerichten erfolgreich zurückverlangt. Sogar der Oberste Gerichtshof urteilt in eindeutiger Rechtsprechung, dass Glücksspielkonzerne das Geld zurückzahlen müssen.
Die praktische Umsetzung der Urteile war aufgrund der Vorgangsweise Maltas aber schwer bis unmöglich. Damit stellt sich Malta auf den Standpunkt, dass die Ausführung ausländischer Urteile die maltesische öffentliche Ordnung verletze („ordre public“).
Was unternimmt die EU-Kommission?
Experten und EU-Institutionen sehen die Angelegenheit anders als Malta. Denn die „Bill 55“ verstoße klar gegen die Brüsseler Verordnung (EuGVVO), welche die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in der EU regelt.
Die Europäische Kommission hat Ende Juni ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEUV) gegen Malta in die Wege geleitet.
Für Spieler in Deutschland und Österreich bleibt also Hoffnung, dass sie doch an ihre Spielverluste kommen könnten. Und für Malta bedeutet das, dass die letzte Konsequenz des Vertragsverletzungsverfahrens eine Verurteilung durch den EuGH sein könnte.