Mit einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg auch in Deutschland erneut unterstrichen: Spieler können Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückfordern, wenn Anbieter ohne gültige deutsche Lizenz agieren, wie das Online-Portal Heise berichtete.
Im vorliegenden Fall hatte ein Spieler zwischen 2014 und 2020 bei einem maltesischen Online-Casino verloren. Da der Anbieter in Deutschland nicht lizenziert war, berief sich der Spieler auf die Nichtigkeit des Vertrags gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Verbindung mit § 134 BGB – mit Erfolg: Das OLG sprach ihm den vollen Betrag zu (Az.: 2 U 24/25, Urteil vom 16. Juni 2025).
Die Richter machten deutlich: Verträge mit nicht-lizenzierten Glücksspielanbietern sind nach deutschem Recht nichtig. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Anbieter im EU-Ausland sitzt oder ob der Spieler die Illegalität hätte erkennen können – ausschlaggebend sei, ob konkrete Zweifel für den Spieler offensichtlich waren. In diesem Fall: nein.
Ein weiterer Versuch des Anbieters, sich auf § 817 BGB zu berufen – wonach Rückforderungen ausgeschlossen sind, wenn der Leistende selbst rechtswidrig handelt – wurde abgewiesen.
Das Urteil reiht sich in eine zunehmende Zahl von Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte ein, die sich klar auf Spielerschutz und die Einhaltung deutscher Lizenzvorgaben konzentrieren. Der Hinweis auf eine mögliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde zurückgewiesen: Die deutsche Rechtslage sei eindeutig – nationale Glücksspielbeschränkungen sind zulässig, wenn keine Lizenz beantragt wurde. Was im gegebenen Fall vorliegt – der besagte Glücksspielanbieter hat nie einen Antrag für eine Lizenz in Deutschlang eingebracht.
Somit dürfte es auch in Deutschland immer schwieriger für illegale Anbieter werden, auf juristischem Terrain erfolgreich zu sein.