Wie die Presse berichtet, lässt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) (9 Ob 8/26f) Schadenersatzklage gegen den Geschäftsführer eines maltesischen Onlinecasinos zu.
Die Entscheidung im Überblick
Ein Spieler hatte rund 24.000 Euro bei einem maltesischen Anbieter verloren. Er klagte nicht nur das Unternehmen, sondern auch dessen Geschäftsführer persönlich auf Schadenersatz. Der Fall landete nach Uneinigkeiten der Vorinstanzen beim Obersten Gerichtshof.
Worauf stützt sich der OGH?
Die Entscheidung basiert auf einer engen Verzahnung von europäischem und nationalem Recht:
- EuGH-Vorarbeit (C-77/24): Der Europäische Gerichtshof klärte vorab, dass die Zuständigkeit dort liegt, wo der Schaden eintritt. Da sich das Angebot gezielt an Kunden in Österreich richtete und der Spieler hier ansässig ist, sind österreichische Gerichte zuständig.
- Verletzung von Schutzgesetzen: Der OGH stellt klar, dass das illegale Anbieten von Glücksspielen einen Verstoß gegen Schutzgesetze darstellt. Wer als Gesellschaftsorgan (Geschäftsführer) an diesem Verstoß mitwirkt, kann nach österreichischem Deliktsrecht persönlich schadenersatzpflichtig werden.
- Keine Anerkennung ausländischer Lizenzen: Auch wenn das Casino in Malta lizenziert ist, gilt dies in Österreich nicht.
Warum das Urteil so wichtig ist
Diese Entscheidung ist hochaktuell und verschärft den Druck auf illegale Anbieter massiv. Für Spieler bedeutet es eine zusätzliche Sicherheit: Selbst wenn die Firma im Ausland schwer greifbar ist, rückt die persönliche Haftung der Verantwortlichen in den Fokus.